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Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst beim Landgericht Coburg

Justizhelfer/-in (m/w/d) zur Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst beim Landgericht Coburg

Gesucht wird ein/e Justizhelfer/in (m/w/d) für die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst beim Landgericht Coburg.

Einstellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2027
Justizwachtmeister werden eingesetzt

  • zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
  • im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
  • für den Auskunftsdienst im Dienstgebäude,
  • zur Abwicklung des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
  • in der Justizverwaltung (z.B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst),
  • als Dienstkraftwagenfahrer
  • zur Verrichtung von Hausmeisterdiensten

Die Ausbildung der Justizhelfer richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegedienst (Ausbildungsordnung Justiz - ZAPO-J) vom 16.06.2016 (GVBl. 2016 S. 123) sowie dem Ausbildungs- und Unterrichtsplan für die Ausbildung der Justizwachtmeister.
In die Ausbildung kann hiernach nur aufgenommen werden,
wer
a) die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1und 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) erfüllt,
b) die nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) vorgeschriebene Vorbildung nachweist (erfolgreicher Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand),
c) die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung nachweist
und
d) die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt.
Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch das Ablegen einer justizinternen Sportprüfung nachzuweisen, die körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer beinhaltet. (§ 15 Satz 2 und 3 ZAPO-J)
Die gesundheitliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers ist durch ein Zeugnis des zuständigen Gesundheitsamts nachzuweisen. Das Zeugnis, das von hier aus eingeholt wird, muss eine Aussage darüber enthalten, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin ohne gesundheitliche Gefährdung an einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf teilnehmen kann.
Der/Die Justizhelfer/in hat zu gegebener Zeit am Begleitunterricht und am fachpraktischen Lehrgang, der an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz stattfinden wird, teilzunehmen.
Erwartet werden insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und ein freundliches und verbindliches Auftreten.
Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L.
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf die Dauer der Ausbildung (18 Monate) befristet. Bei erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildung ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis sowie auf Beschäftigung am Justizstandort Coburg nach Beendigung der Ausbildung bestehen allerdings nicht. Insbesondere ist auch ein Einsatz bei den Amtsgerichten in Kronach und Lichtenfels nach der Ausbildung möglich.
Dienstort(e) 96450 Coburg
Befristung 18 Monate
Arbeitszeit Vollzeit
Job Kennziffer Justizhelfer beim LG Coburg
zum 01.01.2027
Offene Stellen 1
Bewerbungsfrist 25.08.2026

Kontakt

Einstellungsbehörde
Landgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
Zur Webseite
Ansprechpartner Herr Andreas Tilche
E-Mail: poststelle@lg-co.bayern.de
Telefon: 09561/878-2110

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Veröffentlicht am 03.08.2026

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