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Berufspraktikum

Das Berufspraktikum (BP) ist das letzte Ausbildungs- und damit Berufsanerkennungsjahr in der Ausbildung Erzieher*in. Es setzt den erfolgreich durchlaufenen ersten Prüfungsabschnitt voraus und beinhaltet den zweiten Prüfungsabschnitt, welcher zur staatlichen Anerkennung der Ausbildung führt. Aufgabe des Berufspraktikums ist es, Sie in Ihrer erzieherischen Handlungskompetenz so zu stärken und zu unterstützen, dass sie Strategien für Ihr berufliches Handeln ausbauen und nutzen können, um so die berufliche Praxis verantwortlich und effektiv gestalten zu können.

Berufsbild

Erzieher*innen sind selbstständig in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen tätig. Sie nehmen anspruchsvolle Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne besonderen Förderbedarf wahr.
Erzieher*innen arbeiten sie familienunterstützend oder -ersetzend in vielfältigen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, beispielsweise

  • in Kinderkrippen für Säuglinge und Kleinstkinder ab etwa drei Monaten bis zu drei Jahren
  • in Kindergärten für Kinder ab etwa drei Jahren bis zur Einschulung
  • in Kinderhorten für schulpflichtige Kinder im Grundschulalter
  • in Kindertagesstätten, die Krippe, Kindergarten und Hort umfassen
  • in Kinderheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
  • in Ganztagesschulen, Erholungs- und Ferienheime, Kinderkrankenhäuser und Kinderkliniken
  • in privaten Haushalten mit Kindern
  • in Tageseinrichtungen für Kinder, Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen

Die Ausbildung richtet sich an Personen mit

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft, um Wünsche und Bedürfnisse der Kinder zu erkennen, vorbehaltlos auf sie zuzugehen und mit ihnen zu arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt, um die vielfältigen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen
  • Durchhaltevermögen und psychische Stabilität, um auch Kinder mit besonderem Förderbedarf begleiten zu können und eine professionelle Distanz zu Kindern und Eltern zu wahren

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen für das Berufspraktikum sind:

  • ein mittlerer Schulabschluss
  • ein erfolgreich durchlaufener erster Prüfungsabschnitt an einer bayerischen Fachakademie für Sozialpädagogik
  • die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf
  • ein amtliches Führungszeugnis
  • hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift bei Bewerber*innen mit anderer Muttersprache als Deutsch

Das Angebot des Direkteinstiegs ins Berufspraktikum gilt insbesondere für Bewerber*innen, welche den ersten Prüfungsabschnitt als "externe Bewerber" absolviert haben.

Sollten Sie eine besondere, hier nicht genannte Berufsbiografie haben, so beraten wir Sie gerne.

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Veröffentlicht am 06.12.2025

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