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Lehre

Voraussetzungen

Fachliche Exzellenz bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines hochschulübergreifenden Förderprogramms gefördert werden, dessen Ausschreibungs- und Begutachtungsverfahren dem Berufungsverfahren für eine Juniorprofessur im Wesentlichen entspricht externen.
Das Ausschreibungs- und Begutachtungsverfahren eines Förderprogramms entspricht dann dem Berufungsverfahren für eine Juniorprofessur im Wesentlichen, wenn die Ausschreibung offen erfolgt und für die Begutachtung ein unabhängiges, mehrheitlich mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetztes Gremium zuständig ist.
Dies wird beispielsweise nachgewiesen durch eine erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln in den folgenden oder in vergleichbaren Programmen:

  • Emmy-Noether-Programms (DFG)
  • BMBF-Nachwuchgruppen
  • Internationale Nachwuchs-Forschergruppen des Elitenetzwerks Bayern
  • Programmen ERC Starting Grant (EU)

FAUngl können nicht W1, W2 oder W3 Professorinnen und Professoren sein!

Einordnung der FAUngl

Lehrbefugnis und Lehrbefähigung

Die FAU-Nachwuchsgruppenleitung (FAUngl) stellt nach dem Bayrischen Hochschulinnovationssystem neben Habilitation und Juniorprofessur einen weiteren Qualifikationsweg zur Professur dar. Die Qualifikationswege sind auch im Hinblick auf die Lehrbefugnis prinzipiell gleichgestellt. Der FAUngl-Status führt nicht zur Feststellung der Lehrbefähigung (Habilitation), stellt aber eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.

Verhältnis zur Habilitation

Der Status des FAUngl steht nicht im Konkurrenzverhältnis zur Habilitation; die FAUngl kann jederzeit parallel oder im Anschluss die Habilitation angestrebt werden.

Rechte und Pflichten

Promotionsrecht

Den FAUngl wird durch die Fakultäten nach Maßgabe der RPromO das Recht verliehen, für die Mitglieder ihrer Nachwuchsgruppe als Betreuerin oder Betreuer in Promotionsverfahren zu fungieren. FAUngl werden zudem berechtigt, Bachelor-, Master- und vergleichbare Abschlussarbeiten zu betreuen beziehungsweise zu begutachten.

Teilnahme am Karriereprogramm FAUnext

FAUngl können am Karriereprogramm FAUnext teilnehmen, einem bedarfsorientierten, zielgerichteten Weiterqualifizierungs- und Coaching-Angebot für Potenzialträger/-innen zur Vorbereitung auf die nächste Karrierestufe.
Zur Webseite Karriereprogramm FAUnext

Sichtbarkeit innerhalb und außerhalb der FAU

Die Profile der FAU-Nachwuchsgruppenleiter/-innen werden auf der FAU-Webseite für den wissenschaftlichen Nachwuchs mit einer Kurzvorstellung veröffentlicht.
Der Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät berücksichtigt die Interessen des FAUngl bei den sie betreffenden Maßnahmen.

Gelegenheit zur selbständigen Lehre

FAUngl wird im ausreichendem Umfang Gelegenheit zur selbstständigen Lehre gegeben.

Einhaltung wichtiger FAU Grundsätze

FAUngl verpflichten sich zur Einhaltung und zur Weitergabe folgender Grundsätze:

  • Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Forschungsdaten-Policy
  • Förderung und Entwicklung von Wissenschaftler/-innen in frühen Karrierephasen
  • Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung
  • Code of Conduct zu religiöser und weltanschaulicher Vielfalt

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Veröffentlicht am 30.09.2026

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